Informationen für Einzelpersonen und Institutionen

Supervision kann im Einzelsetting oder in der Gruppe durchgeführt werden und lässt sich grob unterteilen in Fallsupervision und Teamsupervision. Voraussetzung für eine gelingende Supervision ist immer die Auftragsklärung und Transparenz aller Beteiligten. 

 

Die Fallsupervision zielt darauf ab, dass die Einzelperson bzw. das Team ein besseres Verständnis vom Patienten/Klienten erhält. In diesem Analyse- und Reflexionsprozess werden sowohl eigene Selbstanteile sowie institutionelle Möglichkeiten und Grenzen berücksichtigt. 

 

Zur Herausarbeitung eines differenzierten Fallverständnisses greife ich auf die von Prof. Sulz entworfene affektiv-kognitive Entwicklungstheorie zurück, die sich sehr stark auf tiefenpsychologisch-systemische Konzepte stützt, jedoch mittlerweile auch in der sogenannten dritten Welle der Verhaltenstherapie verankert ist.

 

Ein differenziertes Fallverständnis ist stets das Ergebnis eines gelungenen Klärungsprozesses.  An dieser Stelle nimmt man dann in der Fallsupervision eine bewältigungsorientierte Haltung ein. Man geht der Frage nach, ob und wie die Diskrepanz vom vorgefundenen problematischen Ist-Zustand zum gewünschten Ziel-Zustand aufgelöst werden kann. Bei der Problembewältigung greifen verhaltenstherapeutische Methoden. Wiederum werden hierbei die Ressourcen aller beteiligten Personen sowie die institutionellen Möglichkeiten berücksichtigt.

 

Mithilfe der Fallsupervision wird also problematisches/schwieriges Verhalten einer dritten Person (Patient/Klient) erfasst. Über den gemeinsamen Reflexionsprozess (Einzelperson/Team und Supervisor) werden Lösungswege herausgearbeitet. 

 

Die Teamsupervision adressiert in der Regel nicht eine dritte Person in ihrem Analyse- und Reflexionsprozess, sondern anstehende Veränderungen, interne Konflikte sowie Kommunikationsstrukturen und -abläufe innerhalb der Institution.  Auch in der Teamsupervision greife ich auf ein klärungs- und bewältigungsorientiertes Vorgehen zurück. Da Teamstrukturen und Teamprozesse einer hohen Komplexität unterliegen, bedarf es hier einer klaren und eindeutigen Auftragsklärung, um zu gewährleisten, dass Supervision hilfreich und zielführend sein kann.

 

Fall- und Teamsupervisionen sind freie Dienstleistungen. Die Kosten für Einzelpersonen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie: Eine Einzelsupervisionsstunde (`à 50 Minuten) in meiner Praxis kostet 150 Euro.  

Die Kosten für Fall- und Teamsupervisionen werden individuell je nach Wunsch und Anliegen der Institution verhandelt. 

Psychotherapeutische Praxis für Kinder, Jugendliche und Familien

Dr. Florian Sedlacek | Hauptstraße 1 (Rückgebäude) | 82256 Fürstenfeldbruck

LANR 305 206 669 | BSNR 646 920 600

 

Tel.: 0176 657 903 82